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Verkehrshaftungsversicherung

Die Haftung der Möbelspediteure für Beförderungen deren Be- und Entladeort im Inland liegt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches. Dort werden in den §§ 407 ff insbesondere aber in den §§ 451 ff die für Möbelspediteure gültigen Haftungsbestimmungen abgebildet.

Nach § 7a Güterkraftverkehrsgesetz hat sich der Möbelspediteur entsprechend der im Handelsgesetzbuch festgelegten Haftung zu versichern.

Bei den Verkehrshaftungsversicherungen handelt es sich somit um gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherungen.


Unsere FSL-Police kann mehr als eine Verkehrshaftungsversicherung und

kostet weniger als Sie denken,

aber an erster Stelle steht die Beratung der von uns betreuten Unternehmen. Richtige Vertragsgestaltung und Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere der Beratungs- und Informationspflichten gem. § 451f und § 451g HGB stehen im Vordergrund unserer Beratungstätigkeit.

Eine Verkehrshaftungsversichrung ohne die Beachtung und Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen des HGB nützt dem Möbelspediteur nichts. Der Versicherer wird nur insoweit leisten, sofern davon auszugehen ist, dass der Möbelspediteur die gesetzlichen Bestimmungen in der Praxis auch umsetzt.

Der Aufbruch der Haftungsbegrenzungen und Haftungsbefreiungen durch den Anspruchsteller (ggf. Umzugskunden) birgt für den Möbelspediteur nicht nur das Risiko in eine unbegrenzte Haftung zu geraten, sondern auch seinen Versicherungsschutz zu verlieren und somit u.U. die Ansprüche Dritter in unbegrenzter Höhe sozusagen aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

Der Umsetzung der Beratungs- und Informationspflichten gemäß HGB sowie deren Beweisbarkeit sollte jeder Möbelspediteur uneingeschränkte Aufmerksamkeit widmen.


Die Grundidee unserer FSL-Police

Möbelspediteure erwarten eine einfache Handhabung in der Praxis verbunden mit der möglichst einfachen Umsetzung der Beratungs- und Informationspflichten des HGB und gleichzeitig einen kompakten Kundenservice für sich selbst und gegenüber dem Umzugskunden.

Immer wieder haben wir uns gefragt: Wie können wir diesen hohen Ansprüchen gerecht werden?

Im Laufe der Jahre haben wir unsere FSL-Police immer wieder weiterentwickelt und unsere Erfahrungen aus der täglichen Bearbeitung von Umzugsschäden einfließen lassen.

Stand heute: Modernes und flexibles Vertragswerk, welches auf die individuellen Bedürfnisse von Möbelspediteuren angepasst werden kann.

Drei wesentliche Bestandteile umfasst das Bedingungswerk:

  • Absicherung der Haftung des Möbelspediteurs nach HGB; 
  • Absicherung durch den Deckungsbaustein Transportversicherung für Umzugskunden;
  • Absicherung von Haftungsrisiken aus der Beschädigung von Treppen u. Aufzügen etc.


Informieren Sie sich ausführlich über unsere FSL-Police auf der nachfolgenden Seite !!!